Allgemeine Geschäftsbedingungen

linous media | Status: 29.01.2009

§ 1 Vertragsschluss

Für Verträge mit linous media gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird daher ausdrücklich widersprochen.

Angebote von linous media in Prospekten, Anzeigen usw. sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt.

Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform.

Das Einhalten einer Leistungsfrist ist von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig.

§ 2 Leistungsumfang

linous media erbringt Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten von linous media, wenn dies vereinbart ist. Änderungs- und Erweiterungswünsche muss linous media nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.

Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von linous media zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann linous media dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit linous media schriftlich darauf hingewiesen hat.

linous media ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

§ 3 Preise und Zahlung

Von linous media erstellte Kostenvoranschläge und Budgetplanungen sind unverbindlich. Es gelten die Angebotspreise im Zeitpunkt der Aus- bzw. Ablieferung. Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall z. B. aufgrund eines Angebots weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält.

linous media behält sich vor, erneute Kalkulationen nach Veränderungen der jeweiligen Planungsgrößen und vereinbarten Rahmenbedingungen vorzunehmen und nach Abstimmung mit dem Kunden als Angebot vorzulegen.

Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.

Zusatzleistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge

Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz rechnen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an.

Der Kunde muss damit rechnen, dass linous media Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann linous media Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.

linous media ist berechtigt, für Design-, Programmier-, oder sonstiger Projektleistungen eine Vorauszahlung in Höhe von der Hälfte des Gesamtauftragswerts zu verlangen.

§ 4 Termine, Fristen und Leistungshindernisse

Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

Ist für die Leistung von linous media die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.

Bei Verzögerungen infolge von

verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.

Soweit linous media die vertraglichen Leistungen infolge höherer Gewalt oder anderer für linous media unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für linous media keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.

Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.

§ 5 Abnahme

Der Kunde wird die Leistungen von linous media unverzüglich abnehmen, sobald linous media die Abnahmebereitschaft mitteilt. Die Abnahme kann nach Maßgabe der von linous media zur Unterstützung vorgelegten Checklisten erfolgen.

Die Leistungen von linous media gelten als abgenommen, wenn linous media die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat

Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.

§ 6 Mitwirkungspflicht

Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für das betreffende Projekt zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen.

Soweit linous media dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit linous media keine Korrekturaufforderung erhält.

Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich.

Wenn linous media dies für erforderlich hält, stellt der Kunde eine Testumgebung (Hardware mit aktuellem Softwarestand, insbesondere das den späteren Einsatzbedingungen entsprechende Betriebssystem und die entsprechende Serversoftware) zur Verfügung.

Sowie Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen von linous media wie z.B. einer Website auftreten, wird der Kunde linous media unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation davon unterrichten.

Der Kunde ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und -pflege, insbesondere stabile Datenleitungen und -schnittstellen verantwortlich.

§ 7 Nutzungsrechte

linous media räumt dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der Leistungen von linous media.

Abweichende Nutzungsrechte regelt der Einzelfall.

Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, linous media über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen.

linous media geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.

linous media nimmt für die Projektumsetzung auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Kunden nur - insbesondere zeitlich - eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die linous media keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. linous media wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden.

linous media kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von 15% in Rechnung stellen. Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit Rechten Dritter belasteter Bestandteile des Projektes erfolgt nicht.

Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen des Projektzweckes nutzen. Wird linous media vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde linous media zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.

Der Kunde ist verpflichtet, linous media über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder linous media dabei zu unterstützen.

Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen von linous media z. B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er linous media unverzüglich darüber informieren.

§ 8 Urheberrechte, Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise

Die Urheberrechte (© Copyrights) an allen von linous media produzierten Source-Komponenten (Design, Text, Programmcode) liegt bei linous media. Dies impliziert ebenso das Webangebot, sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von linous media.

Abweichende Urheberrechte regelt der Einzelfall.

Der Kunde räumt linous media das Recht ein, das Logo von linous media und ein Impressum in die Websites des Kunden einzubinden und diese miteinander und der Website von linous media zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.

linous media behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.

§ 9 Gewährleistung

Mangelhafte Lieferungen oder Leistungen werden von linous media innerhalb der Gewährleistungsfrist von 12 Monaten, die mit dem Datum der Lieferung oder Abnahme beginnt, nach entsprechender Mitteilung des Kunden durch linous media ausgebessert oder ausgetauscht. linous media behebt die Mängel kostenfrei oder stellt dem Kunden kostenlos einen korrigierten Releasestand (geänderte Version, die den gerügten Mangel nicht mehr enthält) zur Verfügung. Darüber hinaus gehende Aufwendungen werden nach Aufwand abgerechnet.

Der Kunde wird die Fehlerbehebungsmaßnahmen unverzüglich umsetzen (z. B. neue Releasestände installieren) und dabei die Unterrichtungspflichten (§ 6) beachten.

Unter ungünstigen Umständen können mehrfache Nachbesserungen erforderlich sein. Als Mängel gelten Abweichungen der erstellten Projekte von der vereinbarten Gestaltung und Funktionsweise, soweit diese Abweichungen die Eignung zur vereinbarten Verwendung beeinträchtigen.

Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt.

Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer vom Kunden gesetzten Frist zur Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde das Rückgängigmachen des Vertrags oder das Herabsetzen des Kaufpreises verlangen.

Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, muss der Kunde linous media binnen 10 Werktagen nach der Ablieferung schriftlich rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen bei linous media innerhalb von 10 Werktagen nach dem Erkennen gerügt werden. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Fehlermeldungen sind nach Kräften detailliert wiederzugeben (z.B. durch Fehlerprotokolle).

§ 10 Haftung

Für Rechtsmängel und Garantien haftet linous media unbeschränkt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen haftet linous media. Dies gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von linous media.

Für leichte Fahrlässigkeit haftet linous media und deren Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.

linous media haftet nicht für Schäden, mit deren Entstehen im Rahmen dieses Vertrags nicht gerechnet werden musste. Untypische unvorhersehbare Schäden werden also von Haftung nicht erfasst.

§ 11 Pflicht des Kunden zur Datensicherung

Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.

§ 12 Datenschutz und Geheimhaltung

linous media speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des Kunden (z. B. Adresse und Bankverbindung).

Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Kunde daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen.

Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem der Source-Code sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.

linous media weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.

§ 13 Google Analytics

Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. ("Google"). Google Analytics verwendet sog. "Cookies", Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglicht. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung diese Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten der Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.

§ 14 Abwerbungsverbot

Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Angestellten oder vermittelten freien Mitarbeiter von linous media abzuwerben oder ohne Zustimmung von linous media anzustellen.

Für jeden Fall einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung dieser Verpflichtung wird eine vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe fällig.

§ 15 Kündigung

Bei Pflegeverträgen kann der Kunde frühestens 3 Monate nach Vertragsschluss ordentlich kündigen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 3 Monate, wenn er nicht 1 Monat vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere bei einem Verstoß gegen § 7 - Nutzungsrechte - und wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug ist, kann linous media fristlos kündigen.

§ 16 Mitteilungen

Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (eMail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.

Die eMail muss den Namen und die eMail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten.

Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Jeder Vertragspartner stellt auf Wunsch des anderen ein abgestimmtes Verschlüsselungssystem zur Verfügung.

Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene eMail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.

Die Verbindlichkeit der eMail und damit der Textform gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt. Ausgeschlossen ist die Textform dagegen bei einer Kündigung, bei Maßnahmen zur Einleitung oder Durchführung eines Schiedsverfahrens, sowie Erklärungen, die von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form verlangt werden.

§ 17 Schiedsklausel

Ein Schiedsgericht entscheidet endgültig und bindend unter Ausschluss der ordentlichen Gerichtsbarkeit über alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich Streitigkeiten über seinen Bestand oder seine Beendigung.

Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern und wird für jeden Streitfall besonders gebildet, wobei jede Partei einen Schiedsrichter benennt. Diese beiden so ernannten Schiedsrichter wählen den Obmann.

Ort des Schiedsverfahrens ist Hamburg. Sitzungen des Schiedsgerichts können auch an anderen Orten, insbesondere am Sitz des Obmannes stattfinden.

Das Verfahren, das vom Schiedsgericht nach freiem Ermessen bestimmt wird, leitet der Obmann.

Vor Erlass des Schiedsspruches sind die Parteien mündlich zu hören, es sei denn, sie verzichten beide schriftlich auf eine mündliche Verhandlung.

Das Schiedsgericht entscheidet nach geltendem materiellen Recht. Es entscheidet auch über die Kosten des Schiedsverfahrens in entsprechender Anwendung der §§ 91 ff. ZPO. Es bemüht sich in jedem Verfahrensstadium um eine gütliche Beilegung des Rechtstreits.

Die Schiedsrichter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben Anspruch auf Vergütung und Aufwendungsersatz.

Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg wird als zuständiges Gericht im Sinne des § 1062 ZPO vereinbart.

§ 18 Anwendbares Recht und Erfüllungsort

Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen wird Hamburg vereinbart. Als Gerichtsstand wird in diesem Fall Hamburg vereinbart.

§ 19 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.

linous media | Hamburg - Januar 2009